Beitragsordnung
In dieser Fassung beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 12.08.2023.
§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins mit einfacher Mehrheit geändert werden.
§ 2 Beiträge
Der jährliche Mitgliedsbeitrag für natürliche Personen beträgt mindestens die Beitragsklasse A bis zum 18. Lebensjahr und danach die Beitragsklasse B.
Der jährliche Mindest-Mitgliedsbeitrag für juristische Personen beträgt die Beitragsklasse D. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand auf Antrag.
Auf Wunsch kann das Mitglied auch zum Fördermitglied werden; natürliche Personen sind dann an die Beitragsklasse C und juristische Personen an die Beitragsklasse E gebunden.
Ein Wechsel der Beitragsklasse C bzw. E zu Beitragsklasse A/B bzw. D sind jeweils zum Ende der Beitragsperiode möglich.
§ 3 Ermäßigung
Für Personen mit eingeschränkter finanzieller Leistungskraft (z.B. Schüler/innen, Studierende, Arbeitslose, Rentenbeziehende und Sozialhilfebeziehende) kann der Mitgliedsbeitrag auf Antrag ermäßigt werden.
Der ermäßigte Beitrag beträgt jährlich mindestens Beitragsklasse A.
Der Vorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit über den schriftlich eingebrachten Antrag auf Ermäßigung der Beitragspflicht aus Gründen des § 3 Abs. 1. Der Antrag ist mit entsprechenden Nachweisen an den Vorstand zu richten.
§ 4 Fälligkeit/Zahlungsweise
Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum 1. Januar bzw. mit der Annahme des Aufnahmeantrags in voller Höhe fällig.
Abweichend von § 4 Abs. 1 kann der Mitgliedsbeitrag für natürliche Personen auch in monatlicher oder halbjährlicher Zahlweise beglichen werden.
Mitglieder, die den Verein neu beitreten, bezahlen im Beitrittsjahr jeweils 1/12 pro Monat ihrer Mitgliedschaft. Der Monat, in dem das Mitglied dem Verein beigetreten ist, wird nicht mitgerechnet.
Die Zahlung des Beitrages erfolgt im Lastschriftverfahren, per Überweisung oder über weitere zur Verfügung stehende Bezahlkanäle. Hierbei ist jeweils die Mitgliedsnummer anzugeben.
Die Mitglieder haben dem Verein Anschriften- und Kontenänderungen umgehend schriftlich mitzuteilen. Die Mitteilung ist an den Vorstand zu richten. Sollten dem Verein durch verspätet oder nicht mitgeteilte Änderungen Kosten entstehen, werden diese dem Mitglied in Rechnung gestellt.